AGB Fortbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fortbildungsbereich

1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem Angebot auf der Internetseite www.gruenschnabel-natur.de/Fortbildung sowie der Buchungsbestätigung und der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Der Anbieter Janina Peitz (im Folgenden kurz: Veranstalter) schuldet die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Anbieter Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche der/s Auftraggeber*in bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

2. Teilnahmebedingunen
Die Veranstaltungsteilnahme ist nur für die in der Programmbeschreibung genannten Zielgruppen möglich. Extraabsprachen und Ausnahmen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung des Anbieters.
Die Wartezeit der/des Referent*in am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 15 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus. Bei Verspätungen ist der/die Kund*in angehalten, den/die Referent*in unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.
Alle Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Es wird eine routinemäßige Überprüfung nach Zecken nach jeder Veranstaltung empfohlen.
Seitens des Anbieters können Teilnehmer*innen von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls sie trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen massiv beeinträchtigen oder die Veranstaltung stören.

 3. Vertragsabschluss
Der Auftrag ist dann verbindlich, wenn der Anbieter die Buchungsbestätigung dem Auftraggeber postalisch oder elektronisch zugesandt hat.

4. Zahlungsbedingungen
Der/die Auftraggeber/Kund*in verpflichtet sich, spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme laut Buchungsbestätigung auf das Konto des Anbieters zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten oder -fristen angeboten.
Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der/die Auftraggeber*in die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

5. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*innen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den/die Auftraggeber*in / Teilnehmer*in kann der Anbieter folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
•    bis sechs Wochen vor Seminarbeginn: 30,- € Bearbeitungsgebühr pro Seminar
•    sechs Wochen bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr
•    ab dem 13. Tag vor Seminarbeginn kann keine Rückerstattung mehr erfolgen

6. Absage durch den Anbieter/ Veranstaltungsausfall
Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung u.a. bei Vorliegen folgender Gegebenheiten nach Ablauf des Anmeldeschlusses abzusagen:
•    wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn)
•    wegen Krankheit des/r Referent*in
•    wegen einer lokalen Unwetterwarnung des DWD und/oder höherer Gewalt (Orkan-/schäden) etc.)
•    wegen entsprechenden Verordnungen des Landes NRW oder der Bundesregierung zum Schutz vor Pandemien oder anderen Gefahren
Bei Absage wegen Erkrankung eines/er Referent*innen oder einer lokalen Unwetterwarnung des DWD und/oder höherer Gewalt behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.
Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
Bei Absage durch höhere Gewalt/Unwetterwarnungen behält der Anbieter sich vor 10% der Buchungssumme als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Mitwirkungspflicht
Um ein Teilnahmezertifikat zu erhalten, gilt für die gesamte Seminardauer Anwesenheitspflicht.

8. Haftung und Aufsichtspflicht
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.  
Alle Teilnehmer sind ausdrücklich aufgefordert, die eigenen Grenzen der Belastbarkeit einzuschätzen, bekannt zu geben oder sich notfalls einer Übung zu enthalten. Bei minderjährigen Teilnehmer/ Innen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Anbieter von gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit der Unterschrift bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei der Begleitung der Kinder durch Erwachsene ist der Anbieter von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt der erwachsenen Begleitperson die Aufsichtspflicht. Jede/r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen während der (Wald) -Veranstaltungen. Teilnehmende kommen für verursachte Schäden selbst auf und stellen den Anbieter von allen Haftansprüchen frei. Jeder Teilnehmende ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

9. Waldtypische Gefahren
Bei den Veranstaltungen draußen im Wald (und in der Natur) gilt insbesondere: Der Anbieter prüft nach besten Wissen und Gewissen die Aktionsfläche / den Wegeverlauf der Veranstaltung. Eine Haftung bei Unfällen oder sonstigen Schäden schließt der Anbieter ausdrücklich aus. Teilnehmende nutzen den Wald/die Natur auf eigene Gefahr. Sie sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich. Dies trifft ebenso zu, wenn der Unfall einen unglücklichen Zufall darstellt, Folge von höherer Gewalt ist oder einzig Folge des unrichtigen Verhaltens der verunfallten Person und somit von ihr selbstverschuldet ist. Flora und Fauna sind besonders zu schützen und Achtsamkeit in und mit der Natur ist oberstes Gebot. Ein Verstoß dagegen kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung durch den Anbieter führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht.

10. Nutzungsrechte
Die Konzepte zu den Fortbildungen sind geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen nur von diesem verwendet werden. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, die ihm durch die Veranstaltungen bekannt gewordene Fortbildungskonzeption vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jede Urheber- und Nutzungsrechtsverletzung, insbesondere die Verwendung der Fortbildungskonzeption durch eigene Veranstaltungen eines Teilnehmers*in, einzuleiten.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

Stand: 10.11.2020
Share by: